11.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.3 Eine Haftung für wirtschaftliche Erfolge, Umsätze, Gewinne, Reichweite, Rankings, Auffindbarkeit oder sonstige geschäftliche Ergebnisse ist ausgeschlossen.
11.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Inhalte, Angaben oder Materialien, die vom Auftraggeber bereitgestellt oder veranlasst wurden; dies gilt insbesondere für Impressums- und sonstige Pflichtangaben sowie für die rechtliche oder tatsächliche Richtigkeit der bereitgestellten Inhalte.
11.5 Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für Vollständigkeit, Wahrheit und Rechtmäßigkeit seiner Angaben und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter, einschließlich Abmahnungen, Bußgeldern und Schadensersatzforderungen, vollständig frei.
11.6 Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle oder Schäden, die auf höhere Gewalt, technische Störungen außerhalb seines Einflussbereichs sowie auf Leistungen oder Störungen von Drittanbietern oder Subunternehmern zurückzuführen sind.
11.7 Eine Haftung für Datenverlust besteht nur, sofern dieser durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers verursacht wurde und bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber vermeidbar gewesen wäre.
Klarstellung (Haftungsfokus)
Die Haftungsregelung stellt klar: Pflichtangaben (z. B. Impressum) und Unternehmensdaten kommen vom Auftraggeber. Sind diese falsch oder rechtswidrig, trägt der Auftraggeber das Risiko – nicht der Auftragnehmer.